Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
das gesetzliche Krankenversicherungssystem in Deutschland hat bekanntlich Finanzprobleme. Deshalb beschränken sich die Krankenkassen in ihren Leistungszusagen zunehmend auf die notwendige bzw. zwingend erforderliche Grundversorgung. Viele sinnvolle, ratsame und medizinisch wünschenswerte Untersuchungen, die der Fortschritt möglich macht, gehören deshalb nicht zum Leistungsumfang. Diese Untersuchungen werden als Selbstzahlerleistungen (sog. IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen) beim Arzt angeboten. Die Abrechnung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die für uns Ärzte gesetzlich verbindlich ist.
Welche Leistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist gesetzlich geregelt. Das sagt aber nichts über den medizinischen Wert einer Maßnahme aus, sondern nur darüber, ob etwas bezahlt werden muss/darf oder nicht. Medizinisch und ärztlich sieht das aber anders aus. Wir werden unserer Pflicht nur gerecht, wenn wir Ihnen nicht nur den gesetzlichen „Leistungskatalog“, sondern darüber hinaus die derzeit bestmögliche medizinische Versorgung anbieten, unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus. So entscheiden Sie selbst, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist.
Eines ist uns dabei besonders wichtig: Sie können sich bedingungslos darauf verlassen, dass wir Ihnen nur solche Untersuchungen empfehlen, die in Ihrem Fall nach unserem besten Wissen medizinisch sinnvoll und ratsam sind und die als wissenschaftlich gesichert gelten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Augenärzte